Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Geltungsbereich
3. Generelle Grundsätze
4. Korruption und Bestechung
5. Fairer Wettbewerb
6. Interessenkonflikte
7. Datenschutz
8. Verschwiegenheitspflicht und geistiges Eigentum
9. Unternehmenseigentum
10. Durchsetzung des Code of Conduct
1. Einführung
Der Erfolg unseres Unternehmens beruht nicht allein auf einer erfolgreichen Geschäftspolitik, sondern auch auf der Einhaltung höchster moralischer und ethischer Standards, Integrität und dem Vertrauen, das uns Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner entgegenbringen. Sie, als unsere Mitarbeitenden*, schaffen und geniessen dieses Vertrauen. Es zu gewinnen und zu bewahren setzt voraus, dass sich sämtliche Mitarbeitenden, aber auch unsere Lieferanten und Geschäftspartner an die nachfolgenden Ethik- und Verhaltensrichtlinien halten. Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung zu privatem Nutzen. In der Wirtschaft verstehen wir darunter den Kauf einer ökonomisch nicht begründbaren Entscheidung. Unter diese Definition fallen verschiedene Erscheinungsformen: Zahlung oder Entgegennahme von Bestechungsgeldern, aber auch subtilere Vorgehensweisen wie das gezielte „Anfüttern“ oder die Vetternwirtschaft. Aus strafrechtlicher Sicht sind korrupte Vorgehensweisen nicht erlaubt und werden als Verbrechen mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft. Schon mit der ersten Zahlung macht sich ein korruptes Unternehmen erpressbar. Es ist schwierig, aus dem einmal entstandenen Teufelskreis auszubrechen. Wird ein Korruptionsfall aufgedeckt, ist der gute Ruf des Unternehmens dahin, der Reputationsschaden gross und die folgenden Umsatzeinbrüche schmerzhaft. Die ITRIS Gruppe fordert deshalb eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Korruption nicht nur von den Mitarbeitenden, sondern auch von Lieferanten und Geschäftspartnern. Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Code of Conduct verpflichten Sie sich, die darin enthaltenen Verhaltensrichtlinien einzuhalten, Ihre Arbeit vollkommen integer zu leisten und jegliche von Ihnen festgestellten Verstösse zu melden. (*Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Aneinanderreihung von männlichen und weiblichen Personenbezeichnungen verzichtet und stattdessen jeweils nur eine Form verwendet. Selbstverständlich sind damit sowohl die männlichen als auch die weiblichen Personen angesprochen.)
2. Geltungsbereich
Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeitenden auf allen Stufen, einschliesslich Geschäftsleitung und Verwaltungsrat. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich sinngemäss ebenfalls daran halten. Jeder Mitarbeiter ist persönlich dazu verpflichtet, die im Code of Conduct enthaltenen Verhaltensrichtlinien sowie die ergänzenden Reglemente einzuhalten. Jeder Bereichsleiter bzw. Geschäftsführer ist dafür besorgt, dass der Code of Conduct mit jedem Mitarbeiter einmal jährlich durchbesprochen und bei dieser Gelegenheit unterzeichnet wird. Darüber hinaus muss er die Einhaltung des Kodex überwachen. Die ethischen Grundsätze und Verhaltensrichtlinien der ITRIS Gruppe gelten für alle Länder, in denen das Unternehmen tätig ist. Eine Abweichung ist nur dann nach Bewilligung durch die Konzernleitung zulässig, wenn in einem Land etwas Anderes der Üblichkeit entspricht oder toleriert werden sollte.
3. Generelle Grundsätze
Die nachfolgenden Grundsätze sollen als übergeordneter „Kompass“ dienen in ethisch schwierigen Situationen, für welche der Code of Conduct keine auf den konkreten Fall direkt anwendbare Verhaltensrichtlinie enthält:
4. Korruption und Bestechung
4.1 Unzulässige Geschenke und Einladungen Geschäftspartnern oder Amtspersonen dürfen keinesfalls persönliche Zahlungen oder den üblichen Rahmen sprengende Geschenke und Einladungen angeboten oder von ihnen angenommen werden, um den Abschluss von Projekten oder anderen Geschäften zu beeinflussen oder um sonstige illegale Zwecke zu erfüllen. Unabhängig von ihrem Wert dürfen Geschenke und Einladungen damit nie angenommen oder ausgerichtet werden, wenn sie:
4.2 Zulässige Gewährung von Geschenken und Einladungen an Kunden und Amtspersonen
4.3 Entgegennahme von Geschenken und Einladungen durch ITRIS Mitarbeiter
4.4 Beschaffung von Gütern Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen erfolgt einzig nach professionellen Kriterien und zu optimalen Konditionen für die ITRIS Gruppe.
4.5 Strafrechtliche Haftbarkeit bei korruptem Verhalten Bei Verletzung der vorstehenden Regeln durch korruptes Verhalten ist in erster Linie der betreffende Mitarbeiter haftbar und wird strafrechtlich verfolgt. Es drohen dabei Geldbussen und Freiheitsstrafen bis zu maximal 5 Jahren. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit umfasst aber nicht nur den Mitarbeiter, sondern auch dessen Vorgesetzten, die Geschäftsführung und den Verwaltungsrat. Zudem kann auch das Unternehmen, das „nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat“, um Korruption zu verhindern, strafrechtlich belangt und mit einer Busse bis zu CHF 5 Mio. sanktioniert werden.
5. Fairer Wettbewerb
Die ITRIS Gruppe setzt sich für einen fairen und offenen Wettbewerb ein. Die Regeln des Kartellrechts sind deshalb jederzeit uneingeschränkt einzuhalten. Vereinbarungen jeglicher Art oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen (z.B. eine informelle Kooperation) mit Wettbewerbern oder mit Kunden, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu beschränken oder die eine wettbewerbsfeindliche Wirkung haben, können Verstösse gegen das Kartellrecht beinhalten. Hierunter fallen beispielsweise:
Bei jedem Zweifel darüber, ob ein Verhalten möglicherweise gegen kartellrechtliche Vorschriften bzw.
6. Interessenkonflikte
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, geschäftliche Entscheidungen im besten Interesse der ITRIS Gruppe und ohne Rücksicht auf persönliche Interessen zu treffen. Beim Auftreten von Situationen, welche nicht vermieden werden können, in denen persönliche Interessen des Mitarbeiters (inkl. Angehörigen) dessen Unvoreingenommenheit für geschäftliche Entscheidungen mindern, ist unverzüglich die Konzernleitung zu informieren. Den Mitarbeitern ist es nicht gestattet, für ein anderes Unternehmen zu arbeiten oder sich an einem anderen Unternehmen zu beteiligen, das mit der ITRIS Gruppe im Wettbewerb steht.
7. Datenschutz
Die Privatsphäre jedes einzelnen Mitarbeiters und Kunden sowie Geschäftspartners muss respektiert und geschützt werden. Daten über natürliche Personen dürfen nur erhoben, gespeichert, verarbeitet, weitergeleitet oder in sonstiger Weise genutzt werden, soweit dies ausdrücklich gesetzlich zugelassen ist. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, alle technisch und organisatorisch möglichen Massnahmen zu treffen, um die Daten der ITRIS Gruppe, der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner vor unberechtigtem Zugriff, einer unzulässigen Nutzung und einer unberechtigten Übertragung zu schützen. Dies gilt auch für den Austausch personenbezogener Daten zwischen Unternehmen der ITRIS Gruppe. Zu diesem Zwecke sind die Daten, sei es in Form von Dokumenten oder elektronischen Datenträgern, jederzeit sicher aufzubewahren.
8. Verschwiegenheitspflicht und geistiges Eigentum
Kein Mitarbeiter darf auf illegale Weise vertrauliche oder urheberrechtlich geschützte Informationen einholen oder verwenden. Alle Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über vertrauliche interne und andere geschützte Informationen verpflichtet (insbesondere geistiges Eigentum, Geschäftsideen, Strategien, Datenbanken, Angebote, Kundenverzeichnisse, etc.). Geschäftsgeheimnisse der ITRIS Gruppe sind zu wahren und dürfen nicht an Drittparteien (einschliesslich Familienmitglieder und Freunde) weitergegeben oder auf irgendeine Weise selbst genutzt werden. Die genannten Verpflichtungen gelten auch nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der ITRIS Gruppe. Alle Dokumente und Datenträger müssen auf den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das geistige Eigentum und andere betriebliche Geheimnisse, Unterlagen und Datenträger der ITRIS Gruppe vor dem unbefugten Zugriff Dritter und der unbefugten Nutzung durch Dritte zu schützen. Fremdes geistiges Eigentum (wie z.B. Urheberrechte an Software, Bildern, Musik, etc.) ist stets zu respektieren und darf nur nach Zustimmung / Lizenzierung des Inhabers der Schutzrechte genutzt werden.
9. Unternehmenseigentum
9.1 Betriebsmittel Sämtliche Mitarbeiter verpflichten sich, sorgfältig und verantwortungsvoll mit dem Betriebseigentum der ITRIS Gruppe umzugehen und die überlassenen Ressourcen nicht verschwenderisch zu nutzen. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, dürfen die Betriebsmittel nicht für private Zwecke der Mitarbeiter genutzt werden.
9.2 Finanzen und Buchführung Die Verwendung von finanziellen Mitteln und Vermögenswerten der ITRIS Gruppe für jegliche unethische Zwecke ist untersagt. Sämtliche Geschäftsvorgänge sind wahrheitsgemäss, zeitnah und so nachvollziehbar wie möglich zu dokumentieren. Zur Prävention von Geldwäsche ist es erforderlich, dass über Kunden, die Identität des Zahlenden und Zahlungswege zu jeder Zeit Klarheit herrscht und dies in dokumentierter Form auch belegt werden kann. Unsere Buchführung erfolgt gemäss den gesetzlichen und buchhalterischen Vorgaben und im Einklang mit unseren internen Richtlinien. Durch unsere internen Kontrollsysteme stellen wir die Richtigkeit, Angemessenheit und Verlässlichkeit unserer Geschäftsabläufe sicher.
10. Durchsetzung des Code of Conduct
Bei Auftreten eines Verdachtes auf einen Verstoss gegen den Code of Conduct ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, den direkten Vorgesetzten oder eine andere interne Stelle (Personalabteilung, Geschäftsleitung oder die Konzernleitung) zu informieren. Meldungen können auch anonym erfolgen. Alle Hinweise werden bearbeitet und vertraulich behandelt. Bei Unsicherheiten oder Fragen können die vorgenannten Instanzen auch jederzeit um Rat angefragt werden. Kein Mitarbeiter, der in redlicher Absicht Mitteilung macht, muss irgendwelche Nachteile befürchten, auch dann nicht, wenn sich die Mitteilung als unbegründet erweisen sollte. Regelverstösse im Zusammenhang mit dem Code of Conduct können je nach Schwere zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur fristlosen Entlassung führen. Sodann drohen Schadenersatzforderungen gegen den Mitarbeiter sowie strafrechtliche Verfolgung.